Das Vertragsgestaltungsrecht ist zukunftsgerichtet und befasst sich mit der verbindlichen Gestaltung von Lebenssachverhalten mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts.
Es handelt sich um hauptsächlich beratende Tätigkeit, die eine zukunftsbezogene Sicht des Sachverhalts unter Einbeziehung des geltenden Rechts erfordert. Elementare Bausteine sind Informationsgewinnung, Beratung, Belehrung über Rechtsfolgen und Gefahren, Verhandlungsführung oder Verhandlungsvermittlung, Formulierung von Entwurf und Vertrag und Hilfestellung bei Vertragsvollzug und –abwicklung.