Das öffentliche Baurecht ist im Wesentlichen ein Teil des Verwaltungsrechts sowie des Bau- und Architektenrechts mit Bezug auf öffentlich-rechtliche Normen.
Für unsere Mandanten geht es hier vornehmlich um Fragen der Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben, des Nachbarschutzes und des Immissionsschutzes und der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit von
Bebauungs- und Flächennutzungsplänen insgesamt.