Handels- und Gesellschafttsrecht

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles
Gebiet des Privatrechts, das auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handels-
rechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines Beteiligten.
Das Gesellschaftsrecht ist mit dem Handelsrecht eng verwandt und regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften in ihren unterschiedlichen Rechtsformen.

In diesen Rechtsbereichen ist neben kauf- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
vornehmlich beratende Tätigkeit erforderlich, insbesondere bei Unternehmensgründung, Umstrukturierung, Sanierung und Unternehmensnachfolgeangelegenheiten. Dabei gilt es in allen Fällen, neben den formalen Grundlagen vor allem auch die Gestaltungsmöglichkeiten mit Bezug auf das Steuerrecht zu berücksichtigen.

 

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