öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist im Wesentlichen ein Teil des Verwaltungsrechts sowie des Bau- und Architektenrechts mit Bezug auf öffentlich-rechtliche Normen.

Für unsere Mandanten geht es hier vornehmlich um Fragen der Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben, des Nachbarschutzes und des Immissionsschutzes und der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen insgesamt.

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Tel:  0591-4343

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