Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit den Rechtsfragen rund um das Eigentum an einer einzelnen Eigentumswohnung. Hier besteht die Besonderheit, dass sich mehrere
Eigentümer an einem Grundstück dessen Eigentum (als Sondereigentum) teilen, wobei jede Wohnung eigentumsrechtlich einem anderen Eigentümer zugeordnet ist (oder zumindest sein kann). Dies kann auch
bei Doppelhaushälften der Fall sein.
Und viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Dabei ist nicht alles Gold, was glänzt und so verwundert es nicht, dass auch das Wohnungseigentum zahlreiche
Schwierigkeiten und Probleme mit sich bringen kann.
Wir vertreten Sie gerichtlich & außergerichtlich insbesondere bei folgenden Problemen:
- Streitigkeiten unter den Erwerbern
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilung
- Streitigkeiten wegen Änderungen der Vereinbarungen
- Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Dritten
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Veräußerer/Bauträger
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen sonstige Vertragspartner/Dritte
- Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen baulicher Veränderungen
- Gebrauchsregelung/Sondernutzungsrecht
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schallbeeinträchtigungen
- Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen die Gemeinschaft
- Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter bei Pflichtverletzung aus dem Verwaltervertrag
- Streitigkeiten mit dem Verwaltungsbeirat
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwaltungsbeirat bei Pflichtverletzungen hinsichtlich der Aufgabenerfüllung
- Streitigkeiten aus Mietverhältnissen
- Streitigkeiten zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer und dem Mieter
- Ansprüche der Gemeinschaft gegen den Mieter
- Streitigkeiten der Wohnungseigentümer gegen einen Mieter
- Beschlußanfechtung/Nichtigkeitsfeststellung
- Wohnungseigentumsentziehungsklage