Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht  ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld (z.B. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer), in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist.

Im Steuerstrafrecht wird unterschieden zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel, Steuerhehlerei und Wertzeichenfälschung werden im Regelfall mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet, Steuerordnungswidrigkeiten wie die leichtfertige Steuerverkürzung, Steuergefährdung und der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen mit Geldbuße.

Wir sind kein Steuerberatungsbüro, so dass wir Buchführung, Anfertigung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen etc. nicht anbieten. Unser Angebot trifft die Angelegenheiten, die aufgrund ihrer steuerlichen und zugleich rechtlichen Komplexheit besonderer Beratung bedürfen. Deswegen beraten wir auch Berater - Mandatsschutz ist zugesichert.

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