Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge im weitesten Sinne. Hier finden sich Bezüge zum Steuerrecht, zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, zum internationalen Privatrecht sowie zu vielen anderen Rechtsgebieten. Die Verschiedenheit der persönlichen Bedürfnisse verlangt regelmäßig eine individuell gestaltete und sorgfältig geplante Vermögensnachfolgeregelung. Hierbei sind zahlreiche Besonderheiten und mögliche Fallstricke zu berücksichtigen.
Zur Beratung im Erbrecht gehören vorausblickende Tätigkeiten wie u.a. die persönliche, rechtliche und auch steuerliche Nachfolgeplanung, die Testaments- und Erbvertragsgestaltung oder auch Übertragungen unter Lebenden. Ebenso gehören hierzu nachlaufende Tätigkeiten wie Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, Auseinandersetzung vom Miterbengemeinschaften, das Pflichtteilsrecht usw. Wichtig ist auch die Regelung der vorweggenommenen Erbfolge und der Unternehmensnachfolge. Den steuerrechtlichen Aspekten kommt hier oft existenzielle Bedeutung zu.
Um den Anforderungen auch komplexer erbrechtlicher Fragestellungen Rechnung zu tragen,
erfolgt die erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Beratung und Prozessführung in unserem Hause durch Dr. Johann Rotger van
Lengerich. Mit ihm als Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar in einer Person bieten wir für unsere Mandanten eine optimale Beratung an.