Unter dem Begriff Bau- und Architektenrecht versteht man das Recht rund um Bauleistungen, insbesondere das Bauvertragsrecht, das Recht der Architekten und Ingenieure, das
Vergaberecht, das öffentliche Baurecht und die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Besonderer Berücksichtigung bedarf die Tatsache, dass das Bau- und Architektenrecht wesentlich durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) geprägt wird. Dies macht es zum Fall für den Spezialisten.